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FG Niedersachsen, 04.03.2003 - 11 K 262/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Keine Haftung nach § 73 AO für steuerliche Nebenleistungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 73 AO 1977; § 239 Abs. 1 S. 1 AO 1977
Haftung bei Organschaft; Haftung für steuerliche Nebenleistungen; Haftung für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 73; AO § 239 Abs. 1 Satz 1
Haftung; Organschaft; Zinsen - Keine Inanspruchnahme für rückständige Zinsen des Organträgers nach § 73 AO - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Inanspruchnahme für rückständige Zinsen des Organträgers nach § 73 AO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung bei Organschaft; Haftung für steuerliche Nebenleistungen; Haftung für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 04.03.2003 - 11 K 262/02
- BFH, 05.10.2004 - VII R 76/03
- BFH - V R 18/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 05.11.1993 - VI R 16/93
Der Arbeitgeber schuldet keine Hinterziehungszinsen, wenn er einzubehaltende und …
Auszug aus FG Niedersachsen, 04.03.2003 - 11 K 262/02
Nach § 70 AO wird für Steuern und Steuervorteile gehaftet, zu denen die steuerlichen Nebenleistungen nicht gehören (BFH-Urteil vom 05.11.1993 VI R 16/93, BStBl II 1994, 557). - BFH, 23.11.1988 - I R 180/85
Stundungszinsen wegen Stundung von Körperschaftsteuer sind bei …
Auszug aus FG Niedersachsen, 04.03.2003 - 11 K 262/02
Im Übrigen belegt die Stellung des § 239 Abs. 1 Satz 1 AO innerhalb der Vorschriften über das Erhebungsverfahren, dass nur die Verzinsungsfolgen aus der vorübergehenden Nichtverwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis geregelt werden sollen (BFH-Urteil vom 23.11.1988 I R 180/85, BStBl II 1989, 116 m.w.N.).